Prüfung der Jahresabschlüsse

  • Gesetzliche Pflichtprüfungen von Jahresabschlüssen
  • Prüfungen aufgrund satzungsmäßiger Verpflichtung
  • Freiwillige Prüfungen
  • Prüfung nach § 53 HGrG
  • Prüfung von gemeinnützigen Einrichtungen, Kapitalgesellschaften und kommunalen Eigenbetrieben

Alle Prüfungsleistungen werden unter dem Dach unserer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der gsp GmbH, abgewickelt. Diese Gesellschaft ist im Verzeichnis der gesetzlichen Abschlußprüfer gelistet und unterliegt regelmäßiger Qualitätskontrolle.

Prüfungsbestandteile

  • Prüfung des internen Kontrollsystems und der EDV-Organisation, wo nötig unter Einsatz spezialisierter Sachverständiger
  • Ein aussagefähiger Teil über rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse ist Bestandteil aller Prüfungsberichte
  • Mit dem Managementletter (Auszug aus den Arbeitspapieren) werden die Geschäftsführung, der Vorstand und/oder die Aufsichtsgremien detailliert auch über die Prüfungsfeststellungen und Anmerkungen unterrichtet, die keinen Eingang in den Prüfungsbericht finden. Der Managementletter weist auf mögliche Probleme hin – Lösungsansätze werden aufgezeigt.